194 LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | REIDEMEISTER & ULRICHS ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER REIDEMEISTER & ULRICHS GMBH, SPEICHER 1, KONSUL-SMIDT-STR. 8 J, 28217 BREMEN, TEL. 0421/3994-0, EINGETRAGEN IM HANDELSREGISTER DES AMTSGERICHTS BREMEN UNTER HRB 13914, VERTRETEN DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRER FRANK ALBERS, JENS-PETER GARDTHAUSEN UND SEBASTIAN MOHR, UST.-ID NR. DE 811 214 457. § 1 Allgemeines (1) Sämtliche Verkäufe an Geschäftskunden ("Käufer"), die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, unterliegen den nachfolgenden Bedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten in ihrer jeweils gültigen Fas sung als Rahmenvereinbarung auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Einkaufs- bedingun gen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir nicht ausdrück- lich wider sprechen, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis ab weichender oder entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vor behaltlos ausführen. (2) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen und Nebenabreden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Verein- barungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend. § 2 Angebote und Vertragsschluss, Schriftform (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich und werden, soweit eine anderweitige schriftliche Bestätigung durch uns nicht erfolgt, durch die die Lieferung betreffende Rechnung/Auftragsbestätigung angenommen. (3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, insbesondere Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadenersatz, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise Frei Haus für eine Lieferung innerhalb der Bundes- republik Deutschland bei einer Bestellung von bestimmten Mindestmengen und/ oder Mindestauftragswerten. Unsere Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Zölle und Verbrauchssteuern ohne Mehrwertsteuer. Bei Nichterreichung der Mindestmengen und/oder Mindestauftragswerten sowie bei Lieferungen in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten unsere Preise ab Lager Hammersbach (EXW, Incoterms 2020). Auf Verlangen des Käufers übernehmen wir in diesen Fällen auf dessen Kosten den Versand ab Lager. Sofern wir dafür nicht die im Einzelfall tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung stellen, gelten die nachfolgenden Frachtkostenpauschalen zzgl. der tatsächlich anfallenden Prämien für eine Transportversicherung, sofern der Kunde den versicherten Versand wünscht: Gastronomie: Die Lieferung erfolgt Frei Haus bei Bestellung einer Mindestmenge von 72 Flaschen in vollen Verpackungseinheiten, wie in der Produktbeschreibung im Katalog angegeben, oder bei einem Mindestauftragswert von € 600,00 netto. Die Frachtkostenpauschale bei Versand ab Lager Hammersbach (EXW, Incoterms 2020) beträgt € 0,35 € je Flasche, jedoch mindestens € 8,40 und maximal € 35,00 je Lieferung. Bestellungen von Einzelflaschen sind ab einem Nettowaren- wert von € 100,- € /Flasche möglich. Fachhandel: Die Lieferung erfolgt Frei Haus bei Bestellung einer Mindestmenge von 300 Flaschen sortiert, d.h. in vollen Verpackungseinheiten, wie in der Produktbeschreibung im Katalog angegeben, oder einem Mindestauftragswert von € 2.500,00 netto. Die Frachtkostenpauschale bei Versand ab Lager Ham- mersbach (EXW, Incoterms 2020) beträgt € 0,35 € je Flasche, jedoch mindestens € 8,40 und maximal € 60,00 je Lieferung. Bestellungen von Einzelflaschen sind ab einem Nettowarenwert von € 100,- €/Flasche möglich. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in jeweils geltender Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der Erzeugung oder dem Verkauf der Ware berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises. Die Preisanpassung tritt dann mit Wirksamwerden der Erhöhung in Kraft und wird dem Käufer schriftlich mitgeteilt. Reduzieren sich solche Steuern und Abgaben oder fallen diese weg, sind wir umgekehrt zu einer entsprechenden Reduzierung des vereinbarten Preises verpflichtet. (3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Neukunden und bei einer wesentlichen Veränderung der Bonität des Käufers behalten wir uns vor, Vorkasse zu fordern. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf unserem in der Rechnung angegebenen Bankkonto an. In Hinblick auf die Folgen eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen, unser Anspruch gegenüber Kaufleuten, den Fälligkeitszins nach § 353 HGB zu fordern, bleibt un- berührt. Insbesondere ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. (4) Aufrechnungsansprüche sowie Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurück- behaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (5) Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten, jedoch behalten wir uns vor, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten. (6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar {z.B. durch Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch man- gelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, § 321 BGB § 4 Liefertermine, Rücktrittsrechte (1) Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Gleiches gilt für Bereit- stellungstermine im Fall der Abholung der Ware durch den Kunden. (2) Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer darüber unverzüglich infor- mieren. Gleichzeitig verlängert sich der Liefertermin um die Dauer des Liefer- hindernisses beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Vorlieferant, mit dem wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, unverschuldet nicht oder verspätet liefert. Ebenso gilt dies im Fall höherer Gewalt, wie z.B. Betriebs- oder Verkehrs- störungen, keine oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik und Aussperrung, Aufruhr und Krieg, Pandemien sowie Naturkatastrophen. Wird durch solch ein unvorhersehbares Hindernis die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir teilen dem Käufer derartige Hindernisse unverzüglich mit. § 5 Gefahrenübergang, Versendung, Verpackungskosten (1) Im Fall der Lieferung ab Lager (EXW, Incoterms 2020) hat der Käufer die Ware auf seine Kosten nach unserem Ermessen ab Lager Hammersbach oder bei Direktlieferung ab Lager unse res Lieferanten abzuholen. Erfolgt auf Verlangen des Käufers der Versand durch uns an die vom Käufer angegebene Lieferadresse, hat der Käufer die Kosten der Fracht und einer Transportkostenversicherung zu tra- gen, sofern er den versicherten Versand wünscht. Wir sind berechtigt, das Trans- portunternehmen und den Transportweg zu bestimmen. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer/Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei unver- zollter oder unversteuerter Lieferung haftet der Käufer für Zahlung der auf der Ware lie genden Abgaben und für die ordnungsgemäße Abfertigung gegenüber den Zoll behörden. Das Transportrisiko trägt der Käufer, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt beim versicherten Versand die zu üblichen Bedingungen eingedeckte Transportver- sicherung auf Rechnung des Käufers zum Warenwert. Die Versicherung der auf der Ware lastenden Abgaben bei unverzollter oder unversteuerter Lieferung obliegt dem Käufer. (2) Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsver- ordnung werden in keinem Fall zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet für eine Entsorgung der Transportverpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. (3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Umständen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens sowie der Mehraufwendungen zu verlangen. Wir behalten uns alle übrigen ver- traglichen Ansprüche, insbesondere den Rücktritt, vor. B G A